Ukraine
Ein neues Gesetz regelt den Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind: Ab dem 01.06.2022 können Geflüchtete Geld vom Jobcenter bekommen, wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Sie benötigen eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel und stellen einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.