Ukraine
Seit dem 01. Juni 2022 können hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II (statt AsylbLG) erhalten.
Dazu gehören Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
In unserer Beratung gibt es auch Förder- und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse und andere Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und helfen Ihnen eine Arbeitsstelle zu finden.
Ein Antrag auf Bürgergeld kann online gestellt werden!
WICHTIG:
! Bitte kommen Sie nur persönlich zum Jobcenter, wenn Sie vorab einen TERMIN vereinbart haben! →Kontakt
Nur dann, können wir Ihr Anliegen klären. Ohne Termin gibt es keine Vorsprachen.
! Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand des Antrags ab!
! Bitte achten Sie darauf, alle Unterlagen gesammelt und vollständig bei uns einzureichen (auch wenn sich der Versand dadurch verzögert).
Bei fehlenden Unterlagen werden wir Sie anschreiben und Sie um die benötigten Unterlagen bitten.
! Bitte stellen Sie sicher, dass wir Sie postalische erreichen können.
Dass Briefe des Jobcenters bei Ihnen ankommen, muss Ihr Name am Briefkasten angebracht sein.
! Auskünfte an Dritte können nur erteilt werden, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt (formlos).