MEHRBEDARF
Für unterschiedliche besondere Lebenssituation können bestimmte Kosten entstehen.
Dieser Mehrbedarf kann einmalig vom Jobcenter übernommen werden.
In den folgenden Sonderfällen können zusätzliche Kosten übernommen werden:
- Mehrbedarf für Schwangere und Mütter
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für behinderte Hilfebedürftige
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.
Bitte sprechen Sie Ihren Bearbeiter darauf an oder senden uns eine Nachricht.
GELD LEIHEN
Sie benötigen Geld für einmalige Kosten aber Ihre Ersparnisse reichen nicht aus?
Für unterschiedliche Kosten wie z.B. Reparaturen können Sie im Jobcenter ein einmaliges Darlehen dafür beantragen.
Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist immer ein Einzelfall, bitte fragen Sie deshalb direkt bei Ihrem zuständigen Bearbeiter nach ob ein Darlehen möglich ist.
Auch die Tilgung wird dann individuell mit Ihnen vereinbart.