15.07.2024
Wechsel FbW- und Reha-Maßnahmen zur Agentur für Arbeit
Ab 01.01.2025 wird die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von den Jobcentern (JC) auf die Agenturen für Arbeit (AA) übertragen.