Auch über das Jobcenter Augsburg Stadtgibt es unterschiedliche Möglichkeiten Unternehmen und Mitarbeiter zu fördern.
EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS
Sie möchten eine/n neue/n Mitarbeiter/in einstellen die/ der im Bezug von Bürgergeld des Jobcenters Augsburg Stadt ist?
Die Person hat sehr hohe Defizite im Vergleich zu anderen Bewerber/innen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie für einen gewissen Zeitraum finanziell bei der Einstellung unterstützen.
Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten an!
Wichtig ist, dass Sie sich vor der Einstellung bei uns informieren und ggf. einen Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen.
BETRIEBLICHE UMSCHULUNG
Umschulen im eigenen Unternehmen.
Diese Art der Umschulung erfolgt nicht über einen Bildungsträger (schulisch), sondern direkt bei Ihnen im Unternehmen.
Die Kosten für die Umschulung können in bestimmten Fällen vom Jobcenter übernommen werden.
Die Dauer der Umschulung umfasst dabei i.d.R. 24 Monate in Vollzeit und wird zum Ende durch die zuständige Kammer abgeschlossen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Umschulung über einen Bildungsgutschein gefördert.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
PRAKTIKUM
Sie möchten eine/n potentielle/n Mitarbeiter/in vorab über ein Praktikum kennenlernen?
Dies ist in den meisten Fällen kein Problem!
Ob ein paar Tage Probearbeit oder ein mehrwöchiges Praktikum, wir zahlen währenddessen die Leistungen zum Lebensunterhalt und übernehmen bei Bedarf auch die Fahrtkosten.
Informieren Sie sich bitte vorab bei uns, wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten.
JUNGE MENSCHEN
Für junge Menschen unter 25 Jahren bieten wir eine besondere Fördermöglichkeit!
Wir können Sie bei einer Einstellung vor einer betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen.
Durch eine „Einstiegsqualifizierung“ sollen vorab Grundlagen vermittelt werden um bereits berufliche Vorkenntnisse zu erlangen.
Im Idealfall wird das 1. Jahr auf die anschließende betriebliche Ausbildung angerechnet.
Bitte sprechen Sie uns in konkreten Fällen direkt darauf an.
TEILHABECHANCENGESETZ
Für Menschen, die über eine langfristige Arbeitslosigkeit nicht im Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten.
Um diese dauerhaft in eine Arbeitsstelle zu integrieren.
Durch die §§ 16e und 16i SGBII besteht die Möglichkeit Sie über einen längeren Zeitraum bei den Lohnkosten zu unterstützen.
Bitte informieren Sie sich immer vor einer Einstellung bzw. dem Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten! Senden Sie uns einfach eine E-Mail an das Postfach Jobcenter-Augsburg.Arbeitgeber@jobcenter-ge.de
§ 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Für Menschen die seit mindestens zwei Jahren langzeitarbeitslos (im Sinne des SGBIII) sind, können die Lohnkosten über zwei Jahre durch das Jobcenter gefördert werden:
1. Jahr 75%
2. Jahr 50%
Auch Weiterbildungskosten können in einem bestimmten Rahmen übernommen werden.
Zudem wird eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Sie und die/ den Arbeitnehmer/in angeboten.
§16i Teilhabe am Arbeitsmarkt
Dieser Lohnkostenzuschuss kann über fünf Jahre an Sie gezahlt werden.
Er gilt für die Einstellung von Menschen über 25 Jahren, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können und seit mindestens sechs Jahren Leistungen vom Jobcenter bezogen haben und in dieser Zeit nur kurz beschäftigt oder selbstständig waren.
Die mögliche Förderung beträgt:
1. Jahr: 100%
2. Jahr: 100%
3. Jahr: 90%
4. Jahr: 80%
5. Jahr: 70%
Auch hier können Weiterbildungskosten in einem bestimmten Rahmen übernommen werden.
Zudem wird eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Sie und die/ den Arbeitnehmer/in angeboten.
Während der Förderung sind Praktika in anderen Betrieben möglich.