Arbeitsmarktprogramm
Dienstanweisungen
KDU-Dienstanweisung
Erstausstattung Wohnung
Schwangerschaft und Geburt
Erstausstattung Möbel
Erstausstattung Kleidung
EGZ-Vollzugshinweis
Serviceleistungen durch die Agentur für Arbeit Augsburg
Die Agentur für Arbeit bietet dem Jobcenter Augsburg Stadt zur Unterstützung der Aufgabenerledigung flächendeckende Serviceleistungen an.
Das Serviceangebot soll den spezifischen Wünschen der gE Rechnung tragen. Daher sind die Angebote nach § 44b Abs. 5 SGB II modularisiert aufgebaut. Durch zeitlich gestaffelte Vertragslaufzeiten wird den Vorstellungen des Jobcenters Augsburg Stadt und Aufträgen der Trägerversammlung Rechnung getragen.
Mit dem Service Portfolio und dessen Produktsteckbriefen werden umfangreich die Serviceleistungen sowie Qualitätsstandards beschrieben. Damit wird ein Höchstmaß an Transparenz zur Serviceleistungserbringung geboten.
Das Service Portfolio ist eine Zusammenstellung
1. der Serviceangebote, die die Agentur für Arbeit dem Jobcenter auf der Grundlage des § 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 11 Nr. 2 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) zur Verfügung stellt.
2. der operativen Aufgaben gemäß § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II i. V. m. § 11 Nr. 1 VKFV, die die gE durch die BA wahrnehmen lassen kann.
Folgende Aufgaben werden durch die Agentur für Arbeit Augsburg für das Jobcenter Augsburg-Stadt erfüllt:
- Ärztliche Begutachtung und Beratung SGBII
- Berufspsychologischer Service
- Forderungseinzug
- Durchsetzung von Schadensansprüchen nach §116 SGBX, Regress
- Service Center SGBII (Inbound, Unterstützungsleistungen)
Für genauere Informationen zu den Beschlüssen wenden Sie sich bitte direkt über Ihren persönlichen Ansprechpartner an das Jobcenter Augsburg Stadt. Nach Absprache kann eine Aufstellung bzw. Einsicht in die Beschlüsse gewährt werden.
>> Unsere Homepage ist noch im Aufbau, demänchst finden Sie weitere neue Informationen. <<