Arbeitsmarktprogramm

icon pdf dokument 001Arbeitsmarktprogramm 2015

icon pdf dokument 001 Arbeitsmarktprogramm 2017

icon pdf dokument 001 Arbeitsmarktprogramm 2021

icon pdf dokument 001 Arbeitsmarktprogramm 2022

icon pdf dokument 001 Arbeitsmarktprogramm 2023

icon pdf dokument 001 Arbeitsmarktprogramm 2024

 

 

Dienstanweisungen

icon pdf dokument 001 KDU-Dienstanweisung

icon pdf dokument 001 Erstausstattung Wohnung

icon pdf dokument 001 Schwangerschaft und Geburt

icon pdf dokument 001 Erstausstattung Möbel

icon pdf dokument 001 Erstausstattung Kleidung

icon pdf dokument 001 EGZ-Vollzugshinweis

 

 

Serviceleistungen durch die Agentur für Arbeit Augsburg

 

Die Agentur für Arbeit bietet dem Jobcenter Augsburg Stadt zur Unterstützung der Aufgabenerledigung flächendeckende Serviceleistungen an.

Das Serviceangebot soll den spezifischen Wünschen der gE Rechnung tragen. Daher sind die Angebote nach § 44b Abs. 5 SGB II modularisiert aufgebaut. Durch zeitlich gestaffelte Vertragslaufzeiten wird den Vorstellungen des Jobcenters Augsburg Stadt und Aufträgen der Trägerversammlung Rechnung getragen.

Mit dem Service Portfolio und dessen Produktsteckbriefen werden umfangreich die Serviceleistungen sowie Qualitätsstandards beschrieben. Damit wird ein Höchstmaß an Transparenz zur Serviceleistungserbringung geboten.

Das Service Portfolio ist eine Zusammenstellung

1. der Serviceangebote, die die Agentur für Arbeit dem Jobcenter auf der Grundlage des § 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 11 Nr. 2 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) zur Verfügung stellt.

2. der operativen Aufgaben gemäß § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II i. V. m. § 11 Nr. 1 VKFV, die die gE durch die BA wahrnehmen lassen kann.

 

Folgende Aufgaben werden durch die Agentur für Arbeit Augsburg für das Jobcenter Augsburg-Stadt erfüllt:

- Ärztliche Begutachtung und Beratung SGBII
- Berufspsychologischer Service
- Forderungseinzug
- Durchsetzung von Schadensansprüchen nach §116 SGBX, Regress
- Service Center SGBII (Inbound, Unterstützungsleistungen)

 

Für genauere Informationen zu den Beschlüssen wenden Sie sich bitte direkt über Ihren persönlichen Ansprechpartner an das Jobcenter Augsburg Stadt. Nach Absprache kann eine Aufstellung bzw. Einsicht in die Beschlüsse gewährt werden.

 

 

 

 

>> Unsere Homepage ist noch im Aufbau, demänchst finden Sie weitere neue Informationen. <<

Anschrift
Jobcenter Augsburg-Stadt
August-Wessels-Str. 31 und 35
86156 Augsburg

Servicecenter: +49 821 / 3151-700
Hotline: +49 821 / 24135-230


Rechtliches