08.06.2026

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zum 01.07.2026 tritt das 13.SGB II - Änderungsgesetz in Kraft.

 

 

Das "Bürgergeld" wird dann abgelöst durch die "Grundsicherung für Arbeitsuchende".

Wichtig: Dazu benötigen Sie keinen neuen Antrag. Ihre Leistungen werden weiterhin laut Ihrem Bewilligungsbescheid ausbezahlt. 

Weitere Informationen rund um die Gesetzesänderungen finden Sie auf der Seite des BMAS.

Anschrift
Jobcenter Augsburg-Stadt
August-Wessels-Str. 31 und 35
86156 Augsburg

Servicecenter: +49 821 / 3151-700


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