08.06.2026

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zum 01.07.2026 tritt das 13.SGB II - Änderungsgesetz in Kraft.

 

 

Das "Bürgergeld" wird dann abgelöst durch die "Grundsicherung für Arbeitsuchende".

Wichtig: Dazu benötigen Sie keinen neuen Antrag. Ihre Leistungen werden weiterhin laut Ihrem Bewilligungsbescheid ausbezahlt. 

Weitere Informationen rund um die Gesetzesänderungen finden Sie auf der Seite des BMAS.