08.06.2026
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum 01.07.2026 tritt das 13.SGB II - Änderungsgesetz in Kraft.
Das "Bürgergeld" wird dann abgelöst durch die "Grundsicherung für Arbeitsuchende".
Wichtig: Dazu benötigen Sie keinen neuen Antrag. Ihre Leistungen werden weiterhin laut Ihrem Bewilligungsbescheid ausbezahlt.
Weitere Informationen rund um die Gesetzesänderungen finden Sie auf der Seite des BMAS.
