logo
  • Startseite
  • Allgemein
    • Jobcenter digital
    • eService
    • Kontakt
    • Geld
      • Geld zum Leben
      • Geld zum Wohnen
      • Geld für besondere Lebenssituationen
      • Geld für Familie
      • Geld für Sozialtickets
    • Arbeit + Qualifizierung
      • Beratung + Terminvereinbarung
      • Jobsuche
      • Qualifizierung
      • 1Euro-Jobs
      • Projekte
      • Gleichstellung
    • Unternehmen
      • Ansprechpartner
      • Förderung
      • Jobbörse
      • Arbeitgebermagazin
  • Jobcenter
    • Aktuelles
    • Über uns
    • Presse
    • Karriere
    • Zahlen, Daten und Fakten
  • Ukraine
  • Service
    • Dokumente
    • Lob + Kritik
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche...
logo
  • Startseite
  • Allgemein
    • Jobcenter digital
    • eService
    • Kontakt
    • Geld
      • Geld zum Leben
      • Geld zum Wohnen
      • Geld für besondere Lebenssituationen
      • Geld für Familie
      • Geld für Sozialtickets
    • Arbeit + Qualifizierung
      • Beratung + Terminvereinbarung
      • Jobsuche
      • Qualifizierung
      • 1Euro-Jobs
      • Projekte
      • Gleichstellung
    • Unternehmen
      • Ansprechpartner
      • Förderung
      • Jobbörse
      • Arbeitgebermagazin
  • Jobcenter
    • Aktuelles
    • Über uns
    • Presse
    • Karriere
    • Zahlen, Daten und Fakten
  • Ukraine
  • Service
    • Dokumente
    • Lob + Kritik
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche...
  1. Startseite
  2. Allgemein
  3. Geld
  4. Geld zum Wohnen
  5. Wie hoch darf die Miete sein?

Geld zum Wohnen

Wohnungsnotfall

Netzwerk Obdach & Wohnen

Die Stadt Augsburg/AG Wohnungsnotfallhilfe Augsburg und die Digitalfabrik von Tür an Tür e.V. habe in einer Kooperation das Projekt „Netzwerk Obdach & Wohnen“ (NO&W) ins Leben gerufen, um Augsburger Bürgerinnen und Bürgern in Wohnungsnotfällen den Zugang zum Hilfesystem zu erleichtern.

Was ist ein Wohnungsnotfall?

  • Bedroht von Obdach- oder Wohnungslosigkeit
  • Bestehende Obdach- und Wohnungslosigkeit
  • Unzumutbare Wohnsituation

Auf dieser Internetseite sind alle Einrichtungen und Anlaufstellen, sowie weitere Information und Projekte gesammelt. Sie können sich hier einen Überblick verschaffen und die für sie richtige Anlaufstelle herausfinden. Diese Seite versteht sich als ein Baustein der Hilfe zur Selbsthilfe.

Was sind Kosten der Unterkunft?

Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind Kosten für die Miete einer Wohnung (mit Heizung).

Die Kosten müssen aber in einem bestimmten Rahmen „angemessen“ sein, also dürfen nicht zu hoch sein.
Das bedeutet, dass die Höchstgrenze anhand der Anzahl der Personen im Haushalt, der Wohnungsgröße und der gängigen Quadratmeterpreise in Augsburg berechnet wird

Im Einzelfall werden auch besondere Lebensumstände berücksichtigt.
Zum Beispiel im Fall einer Behinderung oder Krankheit. Je nach der individuellen Situation kann eine Wohnung auch ein bisschen größer als die eigentliche Grenze sein.

Wenn Ihre Wohnung ohne besondere Lebensumstände größer ist als die Grenze, kann gemeinsam eine vorübergehende Lösung gefunden werden, ohne dass Sie sofort umziehen müssen.
Bitte besprechen Sie das mit Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Sie möchten oder müssen in eine neue Wohnung in Augsburg umziehen?

Bitte informieren Sie uns frühestmöglich darüber.

Wichtig ist, dass Sie uns das Mietangebot der neunen Wohnung (Miete, Größe, Nebenkosten, Heizung) senden bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Wir prüfen dann ob die Kosten so übernommen werden können und innerhalb der Mietobergrenzen (MOG) liegen.

Beachten Sie auch Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitige Miete für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.

Bitte fragen Sie gerne Ihre zuständigen Berater/ Bearbeiter für weitere Informationen zum Thema Umzug.

Wie hoch darf die Miete sein?

Hier finden Sie die aktuellen Mietobergrenzen (MOG) je nach Anzahl der Personen (Stand ab 01.12.2025):

Anzahl Personen m² Bruttokaltmiete
1 bis 50 524,00 Euro
2 bis 65 690,00 Euro
3 bis 75 809,00 Euro
4 bis 90 962,00 Euro
5 bis 105 1.144,00 Euro
6 bis 120 1.280,00 Euro
ab 7. Person zusätzlich 15 pro Person 160,00 Euro pro Person

icon pdf dokument 001Hinweisblatt_MOG

Wie hoch ist der Energieanteil nach Regelbedarfsstufe?

Hier finden Sie den Anteil für (Haushalts-) Energie, je nach Regelbedarfsstufe (RBS) (Stand ab 01.01.2024):

  Energieanteil 
RBS 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018
1 45,69 40,74 36,44 36,20 36,44 35,77 35,10
2 41,07 36,60 32,79 32,54 32,82 32,23 31,55
3 36,60 32,63 29,22 28,97 29,11 28,60 28,01
4 23,88 21,30 19,07 18,91 19,45 19,10 18,74
5 17,29 15,43 13,79 13,70 14,07 13,80 13,53
6 10,09 8,99 8,06 8,00 8,75 8,57 8,40
Anschrift
Jobcenter Augsburg-Stadt
August-Wessels-Str. 31 und 35
86156 Augsburg

Servicecenter: +49 821 / 3151-700


Wichtiges
  • Kontakt
  • eService
  • Über uns
  • Aktuelles
Rechtliches
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2026 www.Jobcenter-Augsburg-Stadt.de

Das Jobcenter Augsburg-Stadt ist auch digital für Sie da:

icon bulb bk 001 Eine digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Augsburg-Stadt ist nur noch über www.jobcenter.digital möglich.

Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden.
Wir bieten Ihnen mit unseren Online-Services einen sicheren Kommunikationsweg an.
Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.