Hilfebedürftigkeit:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst durch Ihr Einkommen oder Vermögen sicherstellen.
In unserer Berechnung werden auch Familie bzw. Personen aus Ihrem Haushalt mit einberechnet.
Erwerbsfähigkeit:
Sie sind erwerbsfähig. Das bedeutet, dass kein ärztliches Gutachten der Rentenversicherung vorliegt, dass Sie dauerhaft weniger als 3 Std. täglich arbeiten können.
Auch wenn Sie bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Wohnsitz:
Sie wohnen in Augsburg oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
Es muss natürlich ein Nachweis in Form einer Meldebestätigung vorgelegt werden.
Auch eine Postadresse (wie z.B. bei SKM / SKF) ist zulässig.
Alter:
Sie sind zwischen 15 und 65 Jahre alt.
Ein Anspruch kann höchstens bis zur gesetzlichen Altersrente bestehen.
KEINEN Anspruch haben folgende Personengruppen:
Rentner/innen, Ausländer/innen ohne Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber/innen oder geduldete Geflüchtete.