Der Regelbedarf deckt die Kosten für das allgemeine Leben.

Dazu zählt zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Umwelt und kulturelles Leben.

Das sind die aktuellen Sätze:

Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner 563 Euro
volljährige Partner 506 Euro

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind (18 – 24 Jahre)

Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 – 24 Jahre)

 

451

 

Euro

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre)

minderjährige Partner (14 – 17 Jahre)

 

471

 

Euro

Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) 390 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) 357 Euro
Anschrift
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