Der Regelbedarf deckt die Kosten für das allgemeine Leben.
Dazu zählt zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Umwelt und kulturelles Leben.
Das sind die aktuellen Sätze:
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner | 563 | Euro |
volljährige Partner | 506 | Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind (18 – 24 Jahre) |
451 |
Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) |
471 |
Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 390 | Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 357 | Euro |