19.10.2022
Energiekrise - Infos zur Kostenübernahme
Sie können den hohen Anstieg der Energiekosten nicht begleichen?
Hier erfahren Sie welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Sie beziehen bereits Bürgergeld?
Die Kosten für Strom sind im Regelbedarf SGBII enthalten.
Erhöhte Stromkosten können nicht durch das Jobcenter übernommen werden.
Die Kosten der Unterkunft (KdU) wie Miete und Heizkosten werden dagegen in tatsächlicher Höhe durch das Jobcenter übernommen.
Wichtig ist es aber in beiden Fällen darauf zu achten, Energie zu sparen (Links siehe unten).
Sie beziehen keine Leistungen vom Jobcenter, sind wegen der hohen Energiekosten aber in einer finanziellen Notlage?
Sie könnten in diesem Fall einen Anspruch auf Wohngeld haben. Bitte prüfen Sie über die Wohngeldstelle der Stadt Augsburg ob ein Anspruch besteht.
Wenn Sie Kinder in Ihrem Haushalt haben ist es möglich, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum einen Anspruch auf Kinderzuschlag der Familienkasse haben.
Bitte informieren Sie sich vorrangig über diese Möglichkeiten an den jeweiligen Stellen.
Falls Sie in beiden Fällen keinen Anspruch haben oder weiterhin in einer finanziellen Notlage sind, können Sie für den Monat der Nebenkostenabrechnung oder allgemein für den Lebensunterhalt einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Energie sparen
Unter folgenden Links finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie im Alltag Energie sparen können: