ERLEICHTERTER ZUGANG
Der vereinfachte Zugang zum Arbeitslosengeld II war befristet bis 31.12.2022.
Seit 01.01.2023 gelten die neuen Bestimmungen des Bürgergelds.
Einen Antrag auf Bürgergeld können Sie bequem online über www.jobcenter.digital stellen!
ERREICHBARKEIT DES JOBCENTER
Wir sind in vollem Umfang für Sie da!
Bitte kontaktieren Sie uns über die digitalen, telefonischen und schriftlichen Kanäle.
Hier geht’s zu den Kontaktmöglichkeiten.
Für persönliche Anliegen im Jobcenter, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Bitte beachten Sie: Im Jobcenter Augsburg-Stadt gilt eine FFP2-Maskenpflicht!
NEWS
Zum 02.02.2023 wurden die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben.
Es gelten nun die Empfehlungen des BMAS.
Wir bitte Sie diese einzuhalten.
WICHTIGE THEMEN
Kurzarbeit:
Ihr Arbeitgeber musste aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit beantragen.
Sie erhalten nun Kurzarbeitergeld, das reicht Ihnen aber nicht zum Leben.
Sollte mit Ihrem Lohn/ Gehalt das Existenzminimum nicht gedeckt sein, können Sie zusätzlich als Differenz Geld aus dem SGBII (Bürgergeld) beziehen.
Selbständigkeit:
Die Einnahmen reichen nicht mehr aus um Ihr Gehalt und Ihren Lebensunterhalt zu decken?
Auch hier können Sie zusätzlich Leistungen aus dem SGBII (Bürgergeld) beziehen.
Studium:
Studierende können nur in bestimmten Ausnahmefällen Bürgergeld beziehen.
Der Lebensunterhalt von Studierenden soll grundsätzlich durch BAföG sichergestellt sein.
Reicht das BAföG nicht aus und es gibt auch keine BAföG-Erhöhung, keine Hilfsmöglichkeiten durch KfW-Darlehen und Nothilfefonds, dann können SGB-II-Leistungen für einen kurzen Zeitraum als zinsloses Darlehen bewilligt werden. Hierfür muss ein sogenannter Härtefall (nach § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II) vorliegen.