Regelbedarfe

Der Regelbedarf deckt pauschal insbesondere die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2019 für den folgenden Personenkreis:
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner | 432 Euro |
volljährige Partner | 389 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind (18 – 24 Jahre) |
339 Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) |
328 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 308 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 250 Euro |